Führerschein

Übersicht über alle Führerscheinklassen tabellarisch zusammengefasst

KlasseFahrzeugAlterVorbesitzBemerkungen
A
a
Krafträder mit und ohne Beiwagen, > 50ccm oder bbH > 45km/h, zunächst beschränkt ≤ 25kW (34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,16kW/kg, nach 2 Jahren antrags -und prüfungsfreie Aufhebung der Beschränkung 18 - Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 25 Jahre. Einschluss: A1 und M
A1
a1
Leichtkrafträder > 50ccm ≤ 125ccm, ≤ 11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h bbH 16 - Einschluss: keine
M
m
zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor ≤ 50ccm und ≤ 45km/h bbH 16 - Einschluss: keine
S dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH ≤ 45km/h, Fremdzündungsmotoren ≤ 50ccm, max. Nutzleistung 4kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4kW bei Elektromotoren; * 16 - Einschluss: keine
*bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
B
b
KfZ ≤ 3500kg zG, mit Anhänger ≤ 750kg zG, ≤ 8 Sitzplätzen außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG ≤ 3500kg, wobei zG Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs 18 (17*) - Grundvorraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen 
Einschluss: L, M und S
* Begleitetes Fahren
BE
be
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger > 750kg zG, und Kombination die nicht unter Klasse B fällt 18 (17*) B Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast ≤ 1,5-fache der zG des ziehenden Fahrzeugs
C
c
KfZ > 350kg zG; ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750kg zG 18 B Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500kg zG einschl. Anhänger.
Einschluss: C1
CE
ce
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger > 750kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge) 18 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500kg zG einschl. Anhänger.
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
C1
c1
Kfz > 3500kg zG, aber ≤ 7500kg zG; ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750kg zG 18 B -
C1E
c1e
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger > 750kg zG, zG der Kombination ≤ 12000kg, zG des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeuges 18 B Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500kg zG einschl. Anhänger.
Einschluss: BE sowie D1E sofern Vorbesitz Klasse D1
D
d
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750kg zG 21 B Einschluss: D1
DE
de
Kombination aus Fahrzeug der Klasse D und Anhänger > 750kg zG 21 D Einschluss: BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
D1
d1
Omnibus ≤ 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤ 750kg 21 B -
D1E
d1e
Kombination aus D1 und Anhänger > 750kg zG. Bedingungen: zG Anhänger ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs zG der Kombination: 12t 21 B, D1 Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
T
t
Land -oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH ≤ 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40km/h 16 - Einschluss: L, M und S
L
l
Land -oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤ 32km/h bbH; mit Anhängern ≤ 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH ≤ 25km/h 16 - -